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In Deutschland zögerte man lange mit dem Bau von U-Booten, da man diese als rein defensive Seekriegsmittel ansah. Erst 1906 wurde mit „U1“ das erste deutsche vollfunktionsfähige U-Boot in Dienst gestellt.

Mit „U5“ bis „U12“ verfügte die Kaiserliche Marine bereits 4 Jahre später über Tauchboote, die ausländischen Konkurrenten weit überlegen waren.

Bereits 1913 wurden die ersten U-Boote mit Dieselantrieb produziert („U19“ bis „U22“).

Während des 1. Weltkriegs stellte sich schnell heraus, dass die U-Boote das einzige Seekriegsmittel waren, mit dem man die englische Blockade durchbrechen konnte. Zu einem Großserienbau (wie später im 2. Weltkrieg) kam es aber nicht. Der Friedensvertrag von Versailles bestimmte 1919 die Auslieferung von 176 U-Booten und verbot dem Deutschen Reich Bau und Unterhaltung von U-Booten.

 

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